Rechtliches
Partnerbedingungen
Die veröffentlichte Fassung kannst du lesen, ausdrucken und speichern.
Version 1.6-partner-inclusive-v3 · Veröffentlicht am 11.10.2026
1. Parteien und Aufnahme
Plattformbetreiber ist Yakup Kazakçi, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung YAKAZIVO, Betreiber von CARUNIVO, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich. Der Partner wird in der Bewerbung mit vollständigem rechtlichem Unternehmensnamen, Inhaber oder Vertretung, Geschäftsanschrift und erforderlichen Gewerbeangaben erfasst.
Ein Partnerkonto allein ist keine Freigabe. Der Partnerzugang setzt die manuelle Prüfung und Freigabe der Bewerbung voraus. Die Annahme von Partnerbedingungen erfolgt ausdrücklich durch den angemeldeten Nutzer; eine Zuordnung zu einem Unternehmen ersetzt diesen Nachweis nicht.
2. Selbstständige Leistungserbringung
Der Partner verkauft und erbringt seine Fahrzeugpflegeleistungen im eigenen Namen gegenüber dem Kunden. CARUNIVO vermittelt und unterstützt die Reservierungsverwaltung. Der Partner erhält die Kundenzahlung unmittelbar und stellt die Rechnung für seine Leistung aus.
Der Partner hält Unternehmensdaten, Leistungen, Preise und Verfügbarkeit aktuell, verfügt über erforderliche Berechtigungen und erbringt angenommene Leistungen fachgerecht. Er informiert unverzüglich über Änderungen und Terminprobleme. Eine gemeinsame Geschäftsführung oder Gewinn- und Verlustgemeinschaft wird nicht vereinbart.
3. Reservierungen und Abschluss
Anfragen werden nach Annahme durch den Partner bestätigt. Änderungsangebote müssen die Änderungen von Leistung, Preis und Termin eindeutig ausweisen und ausdrücklich durch den Kunden angenommen werden. Schweigen ist keine Zustimmung.
Der Partner dokumentiert die tatsächliche Leistungserbringung und bearbeitet Beschwerden sowie Klärungen. Ein ungeklärter Abschluss darf nicht als abschließend erbrachte Leistung behandelt werden. Die in der Plattform angezeigten Antwort- und Prüfungsfristen sind zu beachten; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Vermittlungsprovision
Für neu angelegte Reservierungen nach Annahme dieser Fassung gilt das zugeordnete Partnermodell: Standard-Partner 15 %. Ausdrücklich zugeordnete Gründer-Partner erhalten in den ersten 90 Tagen ab dokumentiertem Beginn 10 %, danach dauerhaft 12 % Danke-schön-Kommission. Gründer wechseln nicht auf 15 %. Das freiwillig angebotene 30-Tage-Testmodell beträgt zunächst 10 %, danach bei Fortsetzung automatisch Standard 15 % und begründet keinen Gründer-Status. Die Anfangsphase kann nicht durch erneutes Speichern neu gestartet werden.
Der bei Anlage dokumentierte Provisionssatz und der feste Partneranteil von 2,00 € bilden das gesamte Partnerentgelt gemäß dem Abschnitt „Partnerentgelt und Kundenzahlung“. Es entsteht beim endgültigen erfolgreichen Leistungsabschluss. Frühere Reservierungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise behalten ihre dokumentierten Bedingungen.
Tatsächlich erhaltene Kundenzahlungen und Geldrückerstattungen sind anhand des vereinbarten Kundenpreises zu dokumentieren. Das neue Partnerentgelt wird dem Kunden nicht separat berechnet. Eine Erklärung des Partners ist kein bankseitiger Zahlungsnachweis. Spätere Fehler werden nachvollziehbar berichtigt; bestehende Nachweise werden nicht überschrieben.
5. Monatliche Rechnung und Zahlungsanforderung
Die Abrechnung erfolgt monatlich mit getrennten Monatsrechnungen für jeden positiven Abrechnungsbetrag, unabhängig von dessen Höhe. Es gibt keinen Mindestbetrag und keinen Zahlungsaufschub wegen eines Betrags von höchstens 50 EUR. Die einzelnen Rechnungen werden nicht nachträglich zusammengelegt oder verändert.
Für jeden positiven noch nicht angeforderten offenen Betrag wird im Zuge der monatlichen Abrechnung eine Zahlungsanforderung erstellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage nach der Zahlungsanforderung. Bereits bestehende Fälligkeiten werden durch eine neue Zahlungsanforderung nicht verlängert.
Maßgeblich sind die Bankdaten des jeweiligen freigegebenen Dokuments. Als Verwendungszweck wird die angegebene Rechnungs- beziehungsweise Zahlungsanforderungsnummer verwendet. Ein Zahlungseingang wird erst nach Prüfung des Geschäftskontos manuell verbucht. Testrechnungen sind keine gültigen Rechnungen und dürfen nicht bezahlt werden.
6. Storno und Nichterscheinen
Eine Kundenstornierung mindestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn ist kostenlos. Bei einer bestätigten Reservierung und einer vertraglichen Stornierung weniger als zwei Stunden vorher beträgt die zuvor wirksam vereinbarte Gebühr für neue Reservierungen 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. Maßgeblich ist die bei Anlage der Reservierung dokumentierte Kundenregel; frühere Reservierungen behalten ihre bisherigen Bedingungen. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine sind nicht Teil der Berechnungsgrundlage. Partner und CARUNIVO erhalten intern jeweils die Hälfte.
Storniert der Partner eine bestätigte Reservierung weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn, beträgt die Partnergebühr 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. Mindestens zwei Stunden vorher fällt keine Partnerstornogebühr an. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine gehören nicht zur Berechnungsgrundlage. Die Hälfte (5 % des Hauptreservierungspreises) wird dem Kunden als nicht bar auszahlbares CARUNIVO-Guthaben zugeordnet; die andere Hälfte entfällt auf CARUNIVO. Cent-Rundungen sind möglich. Die neue Regel gilt für nach Annahme dieser Fassung neu angelegte Reservierungen. Frühere Reservierungen behalten ihre dokumentierten Bedingungen. Gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
Für ein nach Prüfung bestätigtes Nichterscheinen beträgt die zuvor wirksam vereinbarte Gebühr 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine sind nicht Teil der Berechnungsgrundlage. Der Partner zieht die berechtigte Gebühr direkt beim Kunden ein und bestätigt nur tatsächlich erhaltenes Geld. Der Partneranteil beträgt die Hälfte; CARUNIVO erhält den verbleibenden Anteil. Es wird keine zusätzliche normale Serviceprovision allein auf eine No-Show-Gebühr erhoben. Die neue Regel gilt nur für neu angelegte Reservierungen mit vorheriger Annahme der einschlägigen neuen Vertragsfassungen durch Kunde und Partner. Frühere Reservierungen behalten ihre dokumentierten Bedingungen.
Eine Meldung allein begründet keine abschließend festgestellte Forderung. Die Administration berücksichtigt die Stellungnahme und vorhandene Nachweise. Gesetzliche Rücktritte, nachgewiesenes Erscheinen und vom Partner verursachte Leistungsausfälle sind nicht als gebührenpflichtiger No-Show zu behandeln. Die 48-Stunden-Stellungnahmefrist begrenzt gesetzliche Ansprüche nicht.
Neue No-Show-Gebührenregeln werden nicht rückwirkend auf Reservierungen ohne vorherigen Vertragsnachweis angewandt. Die Plattform zieht keine Online-Kundenzahlung ein. Eine Bestätigung des Partners über den Zahlungseingang ist keine Überweisung des CARUNIVO-Anteils.
7. Guthaben und Partnerausgleich
Eingesetztes Kundenguthaben und der direkt vom Kunden zu zahlende Betrag werden getrennt ausgewiesen. CARUNIVO finanziert den freigegebenen Guthabenanteil für den ausführenden Partner nach endgültigem Leistungsabschluss über einen gesonderten Ausgleich.
Dieser Guthabenausgleich wird nicht automatisch mit Provisionen verrechnet. Eine Überweisung erfolgt nicht automatisch durch die Plattform. Geprüfte Ausgleichszahlungen werden mit Betrag und Referenz dokumentiert. Testdaten und reale Guthaben bleiben getrennt.
Plattformguthaben ist ohne vertragliche Verfallsfrist vorgesehen und wird nicht bar an den Kunden ausgezahlt. Zwingende gesetzliche Geldansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
8. Daten und Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Geschäftsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Kundendaten dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang für die vereinbarten Zwecke verarbeitet werden. Die jeweiligen Datenschutzrollen werden nach der tatsächlichen Verarbeitung bestimmt; der Partner wird nicht automatisch als Auftragsverarbeiter von CARUNIVO eingestuft.
Informationen zur Plattformverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Nutzungsrechte und Datenzugang richten sich nach Abschnitt 10; weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
9. Laufzeit, Kündigung und Schlussabrechnung
Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Partner kann mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab Zugang seiner Erklärung an support@carunivo.online kündigen. CARUNIVO bestätigt Eingang und vorgesehenes Vertragsende auf einem dauerhaften Datenträger.
Bereits bestätigte Reservierungen sind abzustimmen; eine Kündigung löscht diese nicht automatisch und hebt berechtigte Ansprüche von Kunden oder CARUNIVO nicht auf. Neue Buchungen werden spätestens zum wirksamen Vertragsende geschlossen. Finanznachweise und gesetzlich erforderliche Unterlagen bleiben im erforderlichen Umfang erhalten.
Bei Vertragsende wird der offene Saldo abschließend geprüft. Noch nicht angeforderte berechtigte positive Beträge werden unabhängig von ihrer Höhe in eine Schlusszahlungsanforderung aufgenommen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab der Schlussanforderung. Bereits angeforderte Beträge erhalten dadurch keine neue Fälligkeit.
Eine Beendigung des gesamten Plattformzugangs durch CARUNIVO erfolgt grundsätzlich mit einer sachlich begründeten Mitteilung auf dauerhaftem Datenträger mindestens 30 Tage im Voraus, soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist. Gesetzlich zugelassene Ausnahmen, etwa zwingende rechtliche Pflichten oder gesetzlich anerkannte schwerwiegende Gründe, bleiben vorbehalten.
10. Sichtbarkeit, Datenzugang und Nutzungsrechte
Die Suche berücksichtigt ausgewählte Region, Leistungsart und Fahrzeugklasse sowie aktive, vollständige Partnerprofile, angebotene Leistungen, Einsatzgebiet und Buchungsbereitschaft. Passende Angebote werden zunächst nach dem angezeigten Preis, danach nach Betriebsname, Leistungsname und einem technischen Gleichstandsmerkmal geordnet. Bewertungen werden angezeigt, verändern diese aktuelle Preisreihenfolge aber nicht. Ein höherer Provisionssatz verbessert die Reihenfolge nicht.
Der Partner erhält die für eigene Anfragen, Termine, Abschluss- und Gebührenbearbeitung notwendigen Kunden- und Fahrzeugdaten. Er erhält keinen allgemeinen Zugriff auf andere Partner, Kundenkonten oder deren übrige Buchungen. CARUNIVO verarbeitet die für Vermittlung, Betrieb und Abrechnung erforderlichen Daten; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Nach Vertragsende kann der Partner die erforderlichen eigenen Abrechnungsunterlagen über den Support anfordern.
Der Partner bleibt Inhaber seiner Unternehmenskennzeichen und eingebrachten Inhalte. Er gestattet CARUNIVO für die Dauer der erforderlichen Darstellung eine einfache Nutzung von Logo, Betriebsbeschreibung und zulässig bereitgestellten Bildern zur Anzeige und Vermittlung auf der Plattform. Er darf nur Inhalte hochladen, für die er die nötigen Rechte besitzt. Eine Nutzung zu anderen Werbezwecken bedarf einer gesonderten Grundlage.
Der Partner darf seine Leistungen auch über eigene oder andere Vertriebskanäle anbieten. Diese Bedingungen enthalten keine allgemeine Exklusivität oder Pflicht, außerhalb CARUNIVO keine günstigeren Preise anzubieten.
11. Beschwerden, Einschränkungen und Änderungen
Beschwerden zur Vermittlung, technischen Problemen, Datenzugang oder Entscheidungen können mit Reservierungs-/Fallreferenz an support@carunivo.online gerichtet werden. CARUNIVO prüft sie nachvollziehbar und teilt das Ergebnis mit. Gesetzliche gerichtliche und außergerichtliche Rechte bleiben unberührt.
Eine Einschränkung oder Sperre kommt bei fehlenden erforderlichen Gewerbe-/Unternehmensnachweisen, rechtswidrigen Inhalten, nachgewiesener Gefährdung von Kunden, erheblichem Kontomissbrauch oder erheblichen beziehungsweise wiederholten Vertragsverstößen in Betracht. Die konkrete Maßnahme muss sachlich begründet und verhältnismäßig sein. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erhält der Partner eine Begründung auf dauerhaftem Datenträger und die Möglichkeit, die Entscheidung zu klären.
Änderungen dieser Bedingungen werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; notwendige längere Anpassungsfristen und gesetzliche Ausnahmen bleiben maßgeblich. Vergangene Buchungen und bestehende Rechnungen werden nicht stillschweigend auf neue Regeln umgestellt. Erforderliche ausdrückliche Annahmen erfolgen für die neue Fassung.
Der Partner beauftragt CARUNIVO, über die Plattform eingehende gesetzliche Rücktrittserklärungen für ihn entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten. Er bearbeitet Rücktritte, Leistungsreklamationen und gesetzliche Geldansprüche selbst als Dienstleistungspartner. Die administrative Bearbeitung ist keine zusätzliche Voraussetzung für die gesetzliche Wirkung eines Rücktritts.
Partnerentgelt und Kundenzahlung
Für eine nach dieser Entgeltregelung neu angelegte Reservierung zahlt der Kunde den vereinbarten Hauptleistungspreis abzüglich ausdrücklich zugeordneten CARUNIVO-Guthabens und Kampagnenvorteilen direkt beim Partner. CARUNIVO erhebt vom Kunden keine zusätzliche Service Fee von 2,00 €. Der Partner darf das CARUNIVO-Partnerentgelt nicht als zusätzlichen CARUNIVO-Zuschlag auf den bestätigten Kundenpreis aufschlagen.
Das vom Partner geschuldete Entgelt für eine endgültig erfolgreich abgeschlossene Fahrzeugpflege besteht aus dem bei Anlage dokumentierten Modellprozentsatz des zuletzt ausdrücklich vom Kunden angenommenen Hauptleistungspreises zuzüglich 2,00 € je abgeschlossenem Vorgang. Guthaben und CARUNIVO-finanzierte Kampagnen reduzieren die Provisionsbasis nicht. Es gibt keine Provisionsobergrenze.
Die bestehenden Modelle bleiben erhalten: Standard 15 %; ausdrücklich zugeordnete Gründer erste 90 Tage 10 %, danach dauerhaft 12 %; Testmodell erste 30 Tage 10 %, danach bei Fortsetzung Standard 15 %. Bei 100,00 € Hauptleistungspreis beträgt das gesamte Partnerentgelt somit 12,00 €, 14,00 € beziehungsweise 17,00 €. Der fixe Betrag ist darin bereits enthalten und wird nicht nochmals berechnet.
CARUNIVO ist derzeit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. Auf CARUNIVO-Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die genannten Partnerentgelte sind Gesamtbeträge; eine gegebenenfalls künftig gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist darin enthalten und wird dann nach dem zutreffenden Steuerstatus ausgewiesen.
Eine Stornierung, Ablehnung oder ein bestätigtes Nichterscheinen löst allein weder das normale Leistungsentgelt noch den neuen fixen Partneranteil von 2,00 € aus. Gesondert wirksam vereinbarte Storno- und No-Show-Regeln sowie zwingende gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Die neue Regel gilt erst nach technischer Aktivierung, wirksamer Einbeziehung dieser Fassung und erforderlicher vorheriger Ankündigung gegenüber bestehenden Partnern. Bestehende Partner werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger informiert; notwendige längere Fristen bleiben maßgeblich. Frühere Reservierungen, Rechnungen und akzeptierte Vertragsfassungen werden nicht rückwirkend geändert.
Guthaben, freiwillige Kampagnen und Transaktionsgrenze
Verfügbares CARUNIVO-Guthaben ist nicht bar auszahlbar und kann für eine geeignete bestätigte zukünftige Reservierung verwendet werden. Freiwillige Kampagnen sind nur bei Teilnahme des Partners und den angezeigten Voraussetzungen verfügbar. Ein Vorteil wird vor verbindlicher Verwendung mit Betrag und neuer Zahlungssumme angezeigt. Bei nicht ausreichender Transaktionsmarge wird die Zuordnung abgelehnt; ein zugesagter Kampagnenbetrag wird nicht stillschweigend gekürzt.
Für erfolgreiche Reservierungen gilt: Gesamtes Partnerentgelt einschließlich des fixen Partneranteils abzüglich Guthaben, von CARUNIVO finanzierter Kampagnenbeiträge und reservierter variabler Kosten muss mindestens 2,00 € betragen. Guthaben und Kampagnen werden zusammen geprüft. Aktuell ist ein vorläufiges Kostenbudget von 0,50 € je Vorgang reserviert; dies ist kein gemessener Aufwand und wird anhand tatsächlicher Kosten überprüft. Diese Mindestmarge gilt nicht für Entschädigungen aus Storno oder No-Show.
Von CARUNIVO finanzierte Guthaben- und Kampagnenanteile werden nach endgültigem Leistungsabschluss separat an den Partner ausgeglichen. Keine automatische Überweisung oder Verrechnung mit Provisionen. Bei Storno oder festgestelltem No-Show wird reserviertes Guthaben zurückgebucht und ein reservierter Kampagnenvorteil aufgehoben. Spezielle Mitarbeiter-/Betriebsrat-Provisionssätze und weitere Finanzierungsteilungen sind nicht festgelegt.