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Carunivo

Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Die veröffentlichte Fassung kannst du lesen, ausdrucken und speichern.

Datenschutz · Impressum

Version 1.6-partner-inclusive-v3 · Veröffentlicht am 11.10.2026

1. Betreiber und Plattform

CARUNIVO wird von Yakup Kazakçi, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung YAKAZIVO, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich, betrieben. Kontakt: support@carunivo.online, +43 660 5814479.

CARUNIVO vermittelt Fahrzeugpflegeleistungen selbstständiger Partnerunternehmen. Die Fahrzeugpflegeleistung wird vom ausgewählten Partner im eigenen Namen erbracht. CARUNIVO erbringt diese Leistung nicht selbst. Der Partner ist Vertragspartner für die Fahrzeugpflege und stellt die entsprechende Rechnung aus.

2. Kundenkonto

Für die Verwaltung einer Reservierungsanfrage wird ein Kundenkonto verwendet. Du gibst zutreffende Kontakt- und Fahrzeugdaten an und hältst deine Zugangsdaten vertraulich. Bei vermutetem Kontomissbrauch wende dich an den Support. Rechtswidrige Inhalte und missbräuchliche Anfragen sind unzulässig.

Google Login ist eine alternative Anmeldemöglichkeit. Die Anmeldung allein stellt keine Annahme von Vertragsbedingungen dar. Eine erforderliche Annahme wird nach Anmeldung ausdrücklich für die angezeigte Dokumentfassung erfasst.

3. Reservierung und Vertragsschluss

Vor dem Absenden werden der ausführende Partner, seine Unternehmens- und Kontaktangaben, die ausgewählte Leistung, der angezeigte Endpreis und der gewünschte Termin angezeigt. Mit „Zahlungspflichtig reservieren“ gibst du ein verbindliches Angebot an den Partner ab. Der Vertrag über die Fahrzeugpflege entsteht erst mit dessen Annahme. Eine abgelehnte oder abgelaufene Anfrage begründet keinen bestätigten Fahrzeugpflegevertrag.

Ein Änderungsangebot zeigt die geänderten Leistungen, den Preis oder den Termin sowie die Antwortfrist. Es gilt nur nach deiner ausdrücklichen Annahme. Schweigen ist keine Annahme. Prüfe die vollständigen Angaben vor der Entscheidung. Bei Ablehnung oder Ablauf wird die offene Anfrage geschlossen.

Die Vertragsbestätigung dokumentiert Partner, Leistung, Termin, Endpreis, Vertragsfassung und deine gegebenenfalls abgegebenen Erklärungen zum frühen Leistungsbeginn. Eine Anmeldung über Google oder E-Mail allein ersetzt die ausdrückliche Vertragsannahme nicht.

4. Zahlung

Du bezahlst die Fahrzeugpflegeleistung direkt beim Partner. CARUNIVO zieht in der aktuellen Version keine Online-Kundenzahlung für diese Leistung ein. Der Partner stellt die Rechnung über seine Fahrzeugpflegeleistung aus.

Ein für die bestätigte Reservierung verwendetes Guthaben reduziert den in der Plattform ausgewiesenen direkt zu zahlenden Betrag. Leistungspreis, eingesetztes Guthaben und verbleibender Betrag werden getrennt angezeigt.

5. Stornierung

Für eine vertragliche Kundenstornierung mindestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn ist keine Stornogebühr vorgesehen. Bei einer bestätigten Reservierung und einer vertraglichen Kundenstornierung weniger als zwei Stunden vor dem Beginn beträgt die Gebühr 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine sind nicht Teil der Berechnungsgrundlage. Die Gebühr wird intern hälftig zwischen Partner und CARUNIVO aufgeteilt; Cent-Rundungen sind möglich. Die neue Regel gilt nur für nach Annahme dieser Fassung neu angelegte Reservierungen. Frühere Reservierungen behalten die bei ihrer Anlage dokumentierten Bedingungen.

Storniert der Partner eine bestätigte Reservierung weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn, beträgt die Partnergebühr 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. Mindestens zwei Stunden vorher fällt keine Partnerstornogebühr an. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine gehören nicht zur Berechnungsgrundlage. Die Hälfte (5 % des Hauptreservierungspreises) wird dem Kunden als nicht bar auszahlbares CARUNIVO-Guthaben zugeordnet; die andere Hälfte entfällt auf CARUNIVO. Cent-Rundungen sind möglich. Die neue Regel gilt für nach Annahme dieser Fassung neu angelegte Reservierungen. Frühere Reservierungen behalten ihre dokumentierten Bedingungen. Gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

Diese vertraglichen Pilotregeln dürfen zwingende gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs- und Schadenersatzrechte nicht einschränken. Eine vertragliche Stornierung und ein gesetzlicher Rücktritt sind getrennt zu behandeln.

6. Nichterscheinen

Für ein nach Prüfung festgestelltes Nichterscheinen beträgt die zuvor wirksam vereinbarte Gebühr 10 % des vereinbarten Hauptreservierungspreises. CARUNIVO-Partnerentgelt, Guthaben, Rabatte und Gutscheine sind nicht Teil der Berechnungsgrundlage. Eine bloße Meldung ist keine automatisch feststehende oder eingezogene Forderung. Der Partner zieht eine berechtigte Gebühr direkt ein; Partner und CARUNIVO erhalten intern jeweils die Hälfte. Bei ungeraden Centbeträgen wird der Partneranteil gerundet und der verbleibende Betrag CARUNIVO zugeordnet. Die neue Regel gilt nur für nach Annahme dieser Fassung neu angelegte Reservierungen. Frühere Reservierungen behalten die bei ihrer Anlage dokumentierten Bedingungen.

Eine No-Show-Meldung ist frühestens 15 Minuten nach dem Terminbeginn möglich. Du kannst innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung eine Stellungnahme abgeben. Ein Widerspruch wird administrativ geprüft. Die Stellungnahmefrist verkürzt keine gesetzlichen Rechte. Ein nachgewiesenes Erscheinen, ein berechtigter gesetzlicher Rücktritt oder ein dem Partner zuzurechnender Ausfall darf nicht als gebührenpflichtiges Nichterscheinen behandelt werden.

Für eine Reservierung ohne zeitlich vorherige Annahme der einschlägigen Vertragsfassung wird keine neue No-Show-Forderung rückwirkend aktiviert. Es erfolgt keine automatische Online-Abbuchung. Eine Serviceprovision wird nicht zusätzlich allein wegen des Nichterscheinens ausgelöst.

7. Guthaben

CARUNIVO-Guthaben kann nach Maßgabe der verfügbaren realen Gutschrift einer bestätigten zukünftigen Reservierung vor Leistungsbeginn zugeordnet werden. Eine Auszahlung dieses Plattformguthabens in bar ist nicht vorgesehen. Es besteht keine vertragliche Verfallsfrist.

Bei einer Stornierung wird ein zuvor dieser Reservierung zugeordnetes Guthaben einmalig zurückgebucht. Bei festgestelltem No-Show wird das zugeordnete Leistungsguthaben ebenfalls zurückgebucht; etwaige rechtlich zulässige Gebühren werden davon getrennt behandelt.

Gesetzliche Geld- und Erstattungsansprüche werden durch Plattformguthaben nicht ersetzt oder ausgeschlossen. Bei einer Kontobeendigung wird ein verbleibendes Guthaben gesondert geklärt und nicht automatisch als verfallen ausgebucht. Die Kontobeendigung lässt gesetzliche Ansprüche unberührt.

8. Abschluss und Beschwerden

Der Partner dokumentiert den Leistungsabschluss. Du kannst die angezeigte Abschlussmeldung und die zugehörigen Angaben prüfen und die angebotene Rückmeldung oder Klärung verwenden. Eine offene Klärung ist kein endgültig festgestellter Leistungsabschluss.

Fragen zur Fahrzeugpflege oder zu behaupteten Fahrzeugschäden richtest du an den ausführenden Partner. Bei Fragen zur Plattform oder zur Zuordnung der Reservierung unterstützt CARUNIVO unter support@carunivo.online. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen

Als Verbraucher kannst du einen im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Gesetzliche Ausnahmen und eine gegebenenfalls wegen fehlender Belehrung verlängerte Frist bleiben maßgeblich. Vertragspartner für die Fahrzeugpflege ist der in der Bestellung und Bestätigung bezeichnete Partner.

Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an den Partner. CARUNIVO stellt zusätzlich die Funktion „Vertrag widerrufen“ bei der Reservierung bereit. Nach Auswahl und Prüfung des Vertrags bestätigst du deine Erklärung über „Widerruf bestätigen“. Der Eingang wird mit Name, Vertragsreferenz und Zeitpunkt dokumentiert; eine dauerhafte Bestätigung wird zum Download bereitgestellt und für den E-Mail-Versand vorbereitet. Du kannst deine Erklärung auch über support@carunivo.online übermitteln; CARUNIVO leitet sie an den Partner weiter.

Für eine Dienstleistung vor Fristablauf ist ein gesondertes ausdrückliches Verlangen erforderlich. Die Kenntnisnahme zum Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung wird separat abgegeben. Der Leistungsbeginn allein lässt das Rücktrittsrecht nicht automatisch entfallen. Bei einem Rücktritt nach verlangtem Leistungsbeginn ist ein anteiliger Betrag nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten.

Eine vertragliche Stornogebühr wird nicht allein durch einen wirksamen gesetzlichen Rücktritt ausgelöst. Eine nach Dienstleistungsbeginn eingegangene Erklärung wird dokumentiert und individuell bearbeitet; ihre gesetzliche Wirkung hängt nicht von einer administrativen Freigabe ab. Die Geltendmachung gesetzlicher Geldansprüche ist von der Guthabenregel getrennt.

Das Muster-Widerrufsformular enthält den Namen, die Geschäftsanschrift und die E-Mail-Adresse des ausführenden Partners sowie Felder für die Dienstleistung, das Bestelldatum, deinen Namen, deine Anschrift, das Datum und eine Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier. Du kannst es vor dem Absenden deiner Reservierungsanfrage bei den Partnerangaben und später auf der Seite „Vertrag widerrufen“ aufrufen. Bei einer vollständigen Partneridentität wird es auch in die Vertragsbestätigung aufgenommen. Seine Verwendung ist nicht verpflichtend; eine andere eindeutige Rücktrittserklärung genügt.

10. Suche und Angebotsreihenfolge

Die Suche berücksichtigt den gewählten Ort, die Leistungsart und die Fahrzeugklasse sowie freigegebene, buchungsbereite Partnerunternehmen. Passende Angebote werden nach Preis aufsteigend sortiert, danach nach Betriebsname, Leistungsname und einem technischen Gleichstandsmerkmal. Bewertungen und Provisionssatz verändern diese Reihenfolge nicht. Informationen zur Sortierung sind direkt bei den Suchergebnissen abrufbar. Separate Werbung wird als solche gekennzeichnet.

Partnerentgelt und Kundenzahlung

Für eine nach dieser Entgeltregelung neu angelegte Reservierung zahlt der Kunde den vereinbarten Hauptleistungspreis abzüglich ausdrücklich zugeordneten CARUNIVO-Guthabens und Kampagnenvorteilen direkt beim Partner. CARUNIVO erhebt vom Kunden keine zusätzliche Service Fee von 2,00 €. Der Partner darf das CARUNIVO-Partnerentgelt nicht als zusätzlichen CARUNIVO-Zuschlag auf den bestätigten Kundenpreis aufschlagen.

Das vom Partner geschuldete Entgelt für eine endgültig erfolgreich abgeschlossene Fahrzeugpflege besteht aus dem bei Anlage dokumentierten Modellprozentsatz des zuletzt ausdrücklich vom Kunden angenommenen Hauptleistungspreises zuzüglich 2,00 € je abgeschlossenem Vorgang. Guthaben und CARUNIVO-finanzierte Kampagnen reduzieren die Provisionsbasis nicht. Es gibt keine Provisionsobergrenze.

Die bestehenden Modelle bleiben erhalten: Standard 15 %; ausdrücklich zugeordnete Gründer erste 90 Tage 10 %, danach dauerhaft 12 %; Testmodell erste 30 Tage 10 %, danach bei Fortsetzung Standard 15 %. Bei 100,00 € Hauptleistungspreis beträgt das gesamte Partnerentgelt somit 12,00 €, 14,00 € beziehungsweise 17,00 €. Der fixe Betrag ist darin bereits enthalten und wird nicht nochmals berechnet.

CARUNIVO ist derzeit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. Auf CARUNIVO-Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die genannten Partnerentgelte sind Gesamtbeträge; eine gegebenenfalls künftig gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist darin enthalten und wird dann nach dem zutreffenden Steuerstatus ausgewiesen.

Eine Stornierung, Ablehnung oder ein bestätigtes Nichterscheinen löst allein weder das normale Leistungsentgelt noch den neuen fixen Partneranteil von 2,00 € aus. Gesondert wirksam vereinbarte Storno- und No-Show-Regeln sowie zwingende gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

Die neue Regel gilt erst nach technischer Aktivierung, wirksamer Einbeziehung dieser Fassung und erforderlicher vorheriger Ankündigung gegenüber bestehenden Partnern. Bestehende Partner werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger informiert; notwendige längere Fristen bleiben maßgeblich. Frühere Reservierungen, Rechnungen und akzeptierte Vertragsfassungen werden nicht rückwirkend geändert.

Guthaben, freiwillige Kampagnen und Transaktionsgrenze

Verfügbares CARUNIVO-Guthaben ist nicht bar auszahlbar und kann für eine geeignete bestätigte zukünftige Reservierung verwendet werden. Freiwillige Kampagnen sind nur bei Teilnahme des Partners und den angezeigten Voraussetzungen verfügbar. Ein Vorteil wird vor verbindlicher Verwendung mit Betrag und neuer Zahlungssumme angezeigt. Bei nicht ausreichender Transaktionsmarge wird die Zuordnung abgelehnt; ein zugesagter Kampagnenbetrag wird nicht stillschweigend gekürzt.

Für erfolgreiche Reservierungen gilt: Gesamtes Partnerentgelt einschließlich des fixen Partneranteils abzüglich Guthaben, von CARUNIVO finanzierter Kampagnenbeiträge und reservierter variabler Kosten muss mindestens 2,00 € betragen. Guthaben und Kampagnen werden zusammen geprüft. Aktuell ist ein vorläufiges Kostenbudget von 0,50 € je Vorgang reserviert; dies ist kein gemessener Aufwand und wird anhand tatsächlicher Kosten überprüft. Diese Mindestmarge gilt nicht für Entschädigungen aus Storno oder No-Show.

Von CARUNIVO finanzierte Guthaben- und Kampagnenanteile werden nach endgültigem Leistungsabschluss separat an den Partner ausgeglichen. Keine automatische Überweisung oder Verrechnung mit Provisionen. Bei Storno oder festgestelltem No-Show wird reserviertes Guthaben zurückgebucht und ein reservierter Kampagnenvorteil aufgehoben. Spezielle Mitarbeiter-/Betriebsrat-Provisionssätze und weitere Finanzierungsteilungen sind nicht festgelegt.